Allgemeine Geschäftsbedingungen der Never 0815 GmbH
Never 0815 GmbH – Fotografie & Design
Michaela & Yves Kopp, Lohwisstrasse 32, 8123 Ebmatingen, +41 76 210 08 15, info@never0815.ch
Präambel
Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden (nachstehend «Kunde», «Sie» oder «Ihnen») und der Never 0815 GmbH (nachstehend «Never 0815 GmbH», «wir» oder «uns») gilt ausschliesslich die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGBs»). Die AGBs gelten in der jeweils aktuellen Version ebenso für zukünftige Geschäftsbeziehungen der Vertragsparteien, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich in die spätere Vereinbarung aufgenommen werden. Geschäftsbedingungen von Kunden erkennt die Never 0815 GmbH nicht an, es sei denn, ihre Geltung ist ausdrücklich und schriftlich zwischen den Parteien vereinbart worden.
Bei der Tätigkeit für unsere Kunden richten wir uns nach den gesetzlichen Bestimmungen und den Grundsätzen über die Lauterkeit in der Werbung. Wir behalten uns vor, Aufträge abzulehnen, die diesen Bestimmungen oder unseren ethischen Grundsätzen nicht entsprechen.
Als Beauftragte unserer Kunden wahren wir deren Interessen nach bestem Wissen und Gewissen. Wir verpflichten uns, Geschäftsgeheimnisse vollumfänglich zu wahren. Sämtliche der Never 0815 zur Verfügung gestellten Unterlagen unserer Kunden werden streng vertraulich behandelt und nur Personen zugänglich gemacht, welche diese für die fotografischen oder gestalterischen Arbeiten benötigen.
I. Definitionen
- Fotografische Arbeit: Der Ausdruck «fotografische Arbeit» bezeichnet das Ergebnis einer vom Fotografen für den Kunden gemäss der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung geleisteten Arbeit.
- Gestalterische Arbeit: Der Ausdruck «gestalterische Arbeit» bezeichnen das Ergebnis einer vom Designer für den Kunden gemäss der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung geleisteten Arbeit.
- Fotograf: Der «Fotograf» ist die für die Leistung der fotografischen Arbeit beauftragte Person.
- Designer: Der «Designer» ist die für die gestalterische Arbeit beauftragte Person.
- Kunde: Der «Kunde» ist die Person, die die fotografische und/oder gestalterische Arbeit bei der Never 0815 GmbH bestellt.
- Parteien: Die «Parteien» sind die Never 0815 GmbH und der Kunde.
- Exemplar der fotografischen und/oder gestalterischen Arbeit: Jede Wiedergabe/Vervielfältigung der fotografischen und/oder gestalterischen Arbeit in analoger oder digitaler Form auf einem Datenträger, insbesondere auf Papier, Diapositiven, CD-ROMs, Computerfestplatten, USB-Sticks, Online-Galerien oder Online-Datenübertragungen, gilt als «Exemplar der fotografischen und/oder gestalterischen Arbeit» oder als «Exemplar».
- Vertrag: Diese AGBs sowie zwischen Never 0815 GmbH und dem Kunden abgeschlossenen Einzelverträge (bspw. Vertrag Hochzeitsreportage).
II. Leistungen
- Vorbehaltlich schriftlicher Vorgaben des Kunden bleibt die Gestaltung der fotografischen und /oder gestalterischen Arbeit voll und ganz dem Ermessen der Never 0815 GmbH überlassen.
- Bei der Ausführung der fotografischen und/oder gestalterischen Arbeit kann die Never 0815 GmbH Hilfspersonen ihrer Wahl einsetzen.
- Die Fotoapparate und -materialien, Computer, Programme sowie sonstige technische Hilfsmittel und Geräte, die für die fotografische und/oder gestalterische Arbeit nötig sind, werden von der Never 0815 GmbH besorgt. Abweichungen davon werden schriftlich bei Vertragsschluss festgehalten.
- Vorbehaltlich gegensätzlicher schriftlicher Vereinbarung ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die zur fotografischen und/oder gestalterischen Arbeit nötigen Orte (Locations), Gegenstände, Personen und Vorlagen rechtzeitig zur Verfügung stehen.
- Verschiebt der Kunde einen Fototermin auf ein späteres Datum oder kommt er seinen Verpflichtungen gemäss Ziffer II.4. nicht nach, so hat die Never 0815 GmbH Anspruch auf eine Ausfallentschädigung von 20% der Auftragssumme. Dies gilt auch, wenn ein Fototermin wegen ungünstiger Wetterverhältnisse durch den Kunden verschoben wird.
- Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Never 0815 GmbH. Falls der Kunde die Never 0815 GmbH bittet, ihm die geleistete fotografische und/oder gestalterischen Arbeit, oder Exemplare dieser Arbeit zuzusenden, gehen die Risiken des Transports auf den Kunden über.
- Bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Honorars bleiben die gelieferten Produkte und fotografischen/gestalterischen Arbeitsergebnisse (Online-Galerie, Fotobuch, Druckdaten, Webseiten, etc.) Eigentum der Never 0815 GmbH.
- Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste bei Hochzeiten oder anderen Eventreportagen abgelichtet werden. Die Never 0815 GmbH ist aber stets bemüht, dies zu erreichen, wenn dies vom Kunden ausdrücklich gewünscht wird.
- Die Never 0815 GmbH wählt die Bilder aus, die zur Vertragserfüllung geliefert werden. Die Never 0815 GmbH wählt ebenso die Entwürfe aus, die dem Kunden zur Auswahl vorgelegt werden.
- Die Auslieferung der Exemplare der fotografischen Arbeit kann bis zu zwölf Wochen in Anspruch nehmen. Der Kunde ist mit der Annahme der AGB auch mit den Lieferfristen einverstanden. Für die Auslieferung gestalterischer Arbeiten wird bei Auftragsabschluss ein Terminplan festgelegt. Sollte dieser Terminplan vom Kunden nicht eingehalten werden, ist die Never 0815 GmbH für eventuelle Lieferverzüge nicht haftbar und kann Expresszuschläge berechnen, wenn ein zusätzlicher Aufwand nötig ist um den Liefertermin einzuhalten.
- Die Never 0815 GmbH ist berechtigt, Fremdlabore, Fotobuchhersteller oder Produzenten von Hochzeitsalben, Druckereien, Fremdanbieter, etc. zu beauftragen.
III. Gewährleistungen und Mängelbeseitigung
- Der Kunde wird hiermit darauf hingewiesen, dass Fotos und Designs stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des ausübenden Fotografen bzw. Designers unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des von Never 0815 GmbH ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums und der verwendeten technischen Mittel sind daher ausgeschlossen.
- Der Kunde hat seine Mängelrüge innerhalb von fünf Werktagen ab Lieferdatum des Exemplars schriftlich (per Einschreiben) geltend zu machen, ansonsten gilt die fotografische und/oder gestalterischen Arbeit als genehmigt und es können keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden.
- Sollten die gelieferten fotografischen oder gestalterischen Arbeiten einen Fehler (Mangel) haben, so sind diese durch den Kunden an Never 0815 GmbH zurückzusenden (per Einschreiben) wobei der Kunde kurz schriftlich mitteilt, um welchen Fehler es sich handelt. Die Rücksendung muss an die unter Ziff. XI.2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannte Anschrift erfolgen.
- Never 0815 GmbH wird, soweit möglich, für fehlerhaft gelieferte Waren in angemessener Zeit Ersatz liefern oder für die Beseitigung des Fehlers sorgen. Bei fehlgeschlagener Fehlerbeseitigung bzw. Ersatzlieferung kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Ist die fehlerhafte Ware Teil eines Dienstleitungspakets, kann vom Vertrag nicht komplett zurückgetreten werden, die Kosten für diesen Teil können aber von der Gesamtrechnung abgezogen werden.
- Farbdifferenzen können bei Drucken jeder Art auftreten. Auch bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrösserungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den vorherigen Produktionen ergeben. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
IV. Haftung
- Die Never 0815 GmbH haftet, einschliesslich einer Mängelhaftung, nur für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für das Verhalten seiner Angestellten und Hilfspersonen.
- Gegen die Never 0815 GmbH gerichtete Schadensersatzansprüche aus Vertragsverletzung, Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens der Never 0815 GmbH verursacht worden ist.
- Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen geschieht mit grosser Sorgfalt. Sollte jedoch aufgrund besonderer Umstände, wie z.B. Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen, plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Tod, etc. (auch von Familienangehörigen der Gesellschafter/Mitarbeiter/Hilfspersonen von Never 0815 GmbH) die Never 0815 GmbH zu dem vereinbarten Termin nicht erscheinen können, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig auf Grund höherer Gewalt zum Ausfall von Never 0815 GmbH kommen, bemüht sich Never 0815 GmbH (soweit vom Kunden erwünscht) um einen Ersatz, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.
- Die Never 0815 GmbH haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Fotos. Für Schäden, die durch das Übertragen von gelieferten Daten an einem Computer entstehen, leistet Never 0815 GmbH keinen Ersatz.
- Die Never 0815 GmbH haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Fotos und Drucksachen nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller bzw. Fremdanbieter.
- Die Never 0815 GmbH haftet in jedem Fall nur maximal bis zur Höhe des vereinbarten Honorars.
- Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden. Der Kunde kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt. Sollte eine Rücksendung den Kunden nicht erreichen, so kann Never 0815 GmbH hierfür nicht haftbar gemacht werden. Ein Schadenersatz ist hiermit ausgeschlossen.
- Vereinbarte Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich von Never 0815 GmbH bestätigt worden sind. Never 0815 GmbH haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
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V. Verwendung der Arbeiten
a. Im Allgemeinen
- Der Kunde darf die fotografische und/oder gestalterischen Arbeit nur zu dem mit der Never 0815 GmbH vereinbarten Zweck verwenden. Jede vereinbarungswidrige Verwendung verpflichtet den Kunden, der Never 0815 GmbH eine angemessene Entschädigung zu zahlen.
- Nur der Kunde ist berechtigt, im Rahmen der mit der Never 0815 GmbH getroffenen Vereinbarung von der fotografischen und/oder gestalterischen Arbeit Gebrauch zu machen. Ohne gegenseitige schriftliche Vereinbarung ist der Kunde nicht berechtigt, Dritten das Recht auf Verwendung der fotografischen und/oder gestalterischen Arbeit zu überlassen.
- Der Kunde muss bei der mit der Never 0815 GmbH bestimmten Verwendung der fotografischen und gestalterischen Arbeitsergebnisse , insbesondere bei der Zugänglichmachung gegenüber Dritten ausserhalb des engsten Familienkreises, den Namen des Fotografen bzw. Designers in geeigneter Form erwähnen, solange vertraglich nichts anderes festgehalten wird. Mit vorgestelltem Zeichen © oder mit einem ähnlichen, mit der Never 0815 GmbH vereinbarten Vermerk.
b. Rechte Never 0815 GmbH
- Sämtliche Rechte an den fotografischen und gestalterischen Arbeiten, insbesondere Immaterialgüterrechte wie etwa Urheberrechte, gehören ausschliesslich Never 0815 GmbH und verbleiben auch nach Beendigung des Vertrages ausschliesslich bei der Never 0815 GmbH. Never 0815 GmbH gewährt dem Kunden bloss ein eingeschränktes Nutzungs- und/oder Vervielfältigungsrecht gemäss den spezifischen vertraglichen Vereinbarungen (bspw. Vertrag Hochzeitsreportage). Für alle weiteren Verwertungsrechte verpflichtet sich der Kunde zur Bezahlung einer angemessenen Entschädigung.
- Die Nutzungs- und/oder Vervielfältigungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Kunden über. Die gewerbliche Nutzung, der gewerbliche Weiterverkauf, der gewerbliche Verleih von Arbeiten der Never 0815 GmbH bzw. deren Verwendung bei öffentlichen Aufführungen oder in Fotowettbewerben bedürfen in jedem Fall vorab der schriftlichen Genehmigung durch die Never 0815 GmbH.
- Bei Herausgabe der kompletten elektronischen Datensätze von fotografischen und/oder gestalterischen Arbeiten werden pauschal CHF 500.00 in Rechnung gestellt. RAW-Dateien werden grundsätzlich nicht herausgegeben, aber auf Wunsch des Kunden gelöscht.
- Die Never 0815 GmbH darf die Fotos und Designs im Rahmen der Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Fachmagazine, Wettbewerbe, Social Media etc.). Der Kunde erteilt hierzu mit dem Vertragsschluss sein ausdrückliches Einverständnis.
c. Rechte Dritter
- Wenn der Kunde der Never 0815 GmbH angegeben hat, welche Personen im Rahmen der fotografischen Arbeit zu fotografieren sind, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass diese Personen ihre Zustimmung zum Gebrauch gegeben haben, den der Kunde von ihrem Bild im Rahmen der Verwendung der fotografischen Arbeit machen will.
- Wenn der Kunde der Never 0815 GmbH Gegenstände übergeben oder ihm bestimmte Orte angegeben hat, die im Rahmen der fotografischen Arbeit fotografiert werden sollen, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass kein Recht Dritter dem Gebrauch entgegensteht, den der Kunde von dem Bild dieser Gegenstände oder Orte (Locations) im Rahmen der Verwendung der fotografischen Arbeit machen will.
- Wenn der Kunde der Never 0815 GmbH Logos, Grafiken, Bilder oder sonstige gestalterische Arbeiten zur Verfügung stellt, um eine gestalterische Arbeit für ihn auszuführen, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass kein Recht Dritter dem Gebrauch entgegensteht.
- Falls die in den drei vorstehenden Absätzen vorgesehenen Verpflichtungen verletzt werden, verpflichtet sich der Kunde, der Never 0815 GmbH jeden Schadenersatz zurückzuerstatten, zu dem diese zugunsten der Berechtigten verurteilt werden könnte, und ihn für sämtliche Kosten der Prozessführung gegen die Berechtigten zu entschädigen.
VI. Referenzen
Die Never 0815 GmbH hat das Recht, insbesondere in Veröffentlichungen (Internet, Drucksachen), bei Ausstellungen und bei Gesprächen mit potentiellen Kunden auf die Zusammenarbeit mit dem Kunden und auf die für ihn geschaffene fotografische und/oder gestalterische Arbeit hinzuweisen.
VII. Datenschutz
- Die Never 0815 GmbH schützt die Vertraulichkeit und Sicherheit der persönlichen Daten des Kunden, die Never 0815 GmbH im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung sammelt oder erhält. Die Never 0815 GmbH verarbeitet persönliche Daten gemäss dem Schweizer Datenschutzgesetz und soweit anwendbar der Datenschutzgrundverordnung der EU.
- Die Never 0815 GmbH hat das Recht alle Daten nach eigenem Ermessen zu archivieren. Es besteht aber seitens des Kunden kein Anspruch auf dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstandenen Bild- bzw. Designmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart wurden. Originaldateien, wie Indesign-/Illustrator-/Photoshop-Dateien verbleiben bei der Never 0815 GmbH und eine Herausgabe an den Kunden erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung und gegen Zahlung einer zusätzlichen Gebühr (V. b. 3)
VIII. Vertragsabschluss und Beendigung/Rücktritt
- Eine Offerte an den Kunden ist für die Never 0815 GmbH bezüglich des Termins nur im Sinne einer Vormerkung zu sehen und hat eine Gültigkeit von max. 7 Tagen. Ein Vertrag kommt erst nach verbindlicher Beauftragung der Never 0815 GmbH durch den Kunden mittels Annahme der Offerte zustande. Eine verbindliche Bestellung durch den Kunden gegenüber der Never 0815 GmbH ohne vorhergehende Offerte der Never 0815 GmbH stellt ein Angebot zum Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung dar; ein Vertrag kommt erst mit der mündlichen oder schriftlichen Annahme des vom Kunden gemachten Angebots durch Never 0815 GmbH zustande. Die Anpassung oder Änderung eines vom Kunden gemachten Angebots durch Never 0815 GmbH stellt (wiederum) ein Angebot zum Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung dar . Durch den Vertragsschluss akzeptiert der Kunden auch diese AGBs der Never 0815 GmbH.
- Der Vertrag zwischen dem Kunden und der Never 0815 GmbH kommt gemäss den Bestimmungen in VIII 1. Zustande. Die im Rahmen des Vertragsverhältnisses von der Never 0815 GmbH auf den Kunden übertragenen Rechte an fotografischen oder gestalterischen Arbeiten gelten als zeitlich unbeschränkt übertragen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes zwischen den Parteien schriftlich vereinbart wird. Im Übrigen gilt der Vertrag bis zur Ablieferung sämtlicher fotografischer und/oder gestalterischer Arbeiten.
- Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, so hat die Never 0815 GmbH Anspruch auf Vergütung der bereits geleisteten Arbeit sowie Ersatz der bereits angefallenen Kosten (inkl. Drittkosten) (volle Schadloshaltung).
IX. Kosten
- In der Regel ist die erste Vorbesprechung sowie sachdienliche Verhandlungen für einen fotografischen oder gestalterischen Auftrag kostenfrei und für beide Parteien unverbindlich.
- Verhandlungen und Vorleistungen, die über blosse Offertgrundlagen hinaus gehen, sind entschädigungspflichtig.
- Für die Herstellung der Fotos und/oder Designs gilt das vereinbarte Honorar.
- Bei Vertragsabschluss wird eine Anzahlung von 30% des Auftragswerts fällig. Der Kunde erklärt mit seiner Anzahlung die Richtigkeit des Vertrags. Die Restzahlung wird zum im Vertrag festgehaltenen Zeitpunkt zur Zahlung fällig.
- Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen per E-Mail oder Post zu erhalten.
- An- und Abreisen von Never 0815 GmbH erfolgen jeweils von Ebmatingen. Die jeweiligen Reisekosten werden im Vertrag verbindlich festgelegt. Übersteigt die An- und Abreise von Never 0815 GmbH den zuvor vereinbarten Umfang, oder wurde nichts dazu schriftlich vereinbart bzw. bestätigt, werden folgende Reisekosten berechnet: je gefahrenem km CHF 1.50. Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstehenden Kosten und Spesen für die Übernachtung (gegen Beleg) in Rechnung gestellt.
- Nach einer Mahnung kommt der Kunde in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10 % p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Mahnspesen und die Kosten (auch aussergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Kunden.
- Wünscht der Kunde während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Never 0815 GmbH behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
- Für eine spontane Verlängerung der Produktionen auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden wird ein Honorar pro angefangene Verlängerungsstunde berechnet. Der Mehraufwand wird dem Kunden bekannt gegeben und auf der Rechnung separat ausgewiesen.
- Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Kunde zu verantworten hat oder infolge höherer Gewalt oder Witterungseinflüssen, so kann die Never 0815 GmbH eine angemessene Erhöhung des Honorars verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Kunden kann die Never 0815 GmbH auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
- Die zwischen den Parteien vereinbarten Honorarzahlungen sind im Regelfall innerhalb von 15 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Die Never 0815 GmbH kann jedoch jeder Zeit auf Vorkasse bestehen.
X. Teilnichtigkeit
Die teilweise Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.
XI. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Diese AGBs sowie sämtliche zwischen dem Kunden und der Never 0815 GmbH bestehenden Geschäftsbeziehungen unterstehen ausschliesslich Schweizer Recht (unter Ausschluss des Schweizerischen Internationalen Privatrechts sowie der Staatsverträge, insbesondere des «Wiener Kaufrechts» [Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980]).
- Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGBs, einschliesslich aller Streitigkeiten bezüglich deren Zustandekommen, deren Bindungswirkung, deren Ergänzung und Beendigung sind ausschliesslich die ordentlichen Gerichte am Geschäftssitz der Never 0815 GmbH, Lohwisstrasse 32, 8123 Ebmatingen, Schweiz, zuständig.
Never 0815 GmbH, November 2018